Unterstützung bei Düngeberechnungen

Unterstützung bei Düngeberechnungen

Mit der Verschärfung der Düngeverordnung haben sich in diesem Jahr wieder einige Änderungen ergeben, die Sie bei den Düngeberechnungen beachten müssen.
Hier ein kleiner Auszug der Änderungen (Aufzählung ist nicht vollständig):

Düngebedarfsermittlung

>> Grundlage ist der Ertragsdurchschnitt der letzten 5 Jahre (bisher 3 Jahre)
>> Der Stickstoff einer organischen Herbstdüngung zu Wintergerste oder -raps ist im Folgejahr voll anzurechnen (bisher 10%)
>> Die Mindestwirksamkeit von Rinder- und Schweinegülle bzw. von flüssigen Biogasgärresten wird auf Ackerland um 10% erhöht (auf Grünland ab 2025)
>> Ausbringverluste dürfen nicht mehr berücksichtigt werden

Nährstoffvergleich

Der Nährstoffvergleich und seine betriebliche Bewertung entfallen ab dem Jahr 2020. Stattdessen sind sämtliche Düngemaßnahmen schlagspezifisch innerhalb von 2 Tagen zu dokumentieren:
Bis 31. März des Folgejahres sind alle aufgebrachten Nährstoffmengen zu einer Gesamtsumme zusammenzufassen und in einer betrieblichen Gesamtbilanz dem Gesamt-Düngebedarf an N bzw. P2O5 gegenüberzustellen.

Wir empfehlen Ihnen die Berechnungen vom MR durchführen zu lassen. Vereinbaren Sie frühzeitig Ihren persönlichen Beratungstermin mit unserem DÜV-Berater Simon Plank, Tel.: 08131/33470-22.


Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung? Dann melden Sie sich bei uns, wir sind für unsere Mitglieder da!